Die AGBs für den Gesangsunterricht:
Unterrichtsgebühren:
Die Monatspauschale für den laufenden Kurs wird von Ihnen monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag des Monats eingehend überwiesen.
Unterrichtsversäumnisse und außerordentliche Kündigung:
Versäumt der/die Schüler/in den Unterricht, so hat er/sie keinen Anspruch auf Nachholung der Stunden oder Rückzahlung der Gebühren. Erkrankt der/die Schüler/in jedoch mindestens vier zusammenhängende Wochen, so wird die Gebühr auf schriftlichen Antrag ermäßigt, falls ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. Die Rückzahlung erfolgt am Ende des Kurses.
Unentschuldigte Fehlstunden werden NICHT erstattet, auch nicht bei nachträglicher Attestvorlage!
Entschuldigt ist nur, wer mindestens 12 Stunden vor Unterrichtsbeginn absagt.
Bei mehr als drei unentschuldigten Fehlstunden behalte ich mir vor, Mahngebühren zu erheben.
Fehlstunden, die auf meine Kappe gehen, werden selbstverständlich rechtzeitig bekannt gegeben und auch nachgeholt.
Die Anmeldung ist in der Regel für den gesamten Kurs verbindlich, ein Austritt während des Kurses kann nur aus zwingenden Gründen und nur auf schriftlichen Antrag (mindestens 2 Monate im Voraus) im Einzelfall genehmigt werden. Scheidet ein Schüler während des Schuljahres ohne meine Genehmigung aus, so sind unmittelbar alle weiteren Monatspauschalen in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
Der Kurs beginnt standardmäßig am 1. September und endet am 31. Juli. Die Ferienordnung richtet sich nach den für die allgemein bildenden Schulen geltenden Bestimmungen in Bayern. Während der Weihnachts- und Osterferien findet kein Unterricht statt.
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.
Vertrag
Jede/r Schüler/in (bzw. Erziehungsberechtigter) und Auftraggeber unterzeichnet einen Vertrag und erklärt sich somit allen darin enthaltenen Punkten einschließlich der AGBs einverstanden.